Vorgehen im Ernstfall
Es ist notwendig, dass die Schule eine Vorgehensweise für die Arbeit
mit einzelnen, bereits auffälligen Schülerinnen und Schülern für den
Ernstfall ausarbeitet, um für Gewalt und Mobbing-Vorfälle gerüstet zu
sein. Diese Vorgehensweise sollte in der Schule allen Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler und Eltern bekannt sein.
Die Hauptaufgaben der Schule bei der Arbeit mit einzelnen, bereits
auffällig gewordenen Schülern und Schülerinnen bestehen darin, den
vorliegenden Sachverhalt möglichst genau zu untersuchen und dann darauf
aufbauend Gespräche zu führen. Die Art der Gesprächsführung
unterscheidet sich in Abhängigkeit davon, ob der Sachverhalt aufgrund
von reaktiver Aggresssivität (= Wut) oder proaktiver Aggressivität (= Dominanzstreben, Mobbing, Gewalt) durchgeführt wird.
Alle weiteren Maßnahmen (z.B. Therapien) müssen von schulexternen
ExpertInnen (z.B. PsychologInnen, KinderpsychiaterInnen) durchgeführt
werden. Die Aufgabe der Schule besteht darin, die betreffenden
SchülerInnen an weitere Stellen zu verweisen und Gesprächstermine (z.B.
mit SchulpsychologInnen) zu vermitteln.


